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Mietbedingungen

Stand: Oktober 2026

Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge über Container, Stellplätze und Hallenflächen im Lagerpark Greven. Sie sind Bestandteil des Mietvertrags. Abweichungen gelten nur, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind.

§ 1 Vermieter und Geltungsbereich

  1. Vermieter ist die Primaflor GmbH, Industriestraße 53, 48268 Greven-Reckenfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Billermann.
  2. Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Plätze auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Anfrageformular gibt der Mieter eine unverbindliche Anfrage ab.
  2. Der Vermieter prüft die Verfügbarkeit und sendet dem Mieter einen Mietvertrag in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien ihn unterzeichnet haben, auch elektronisch.
  3. Der Vermieter kann eine Anfrage ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 3 Mietgegenstand

  1. Vermietet wird je nach Vertrag:
    • ein 20-Fuß-Lagercontainer,
    • ein Stellplatz für ein Wohnmobil auf der Außenfläche,
    • ein Stellplatz für einen Wohnwagen in der Halle oder auf der Außenfläche.
    Der konkrete Container oder Stellplatz ist im Mietvertrag mit Nummer bezeichnet.
  2. Die zulässigen Fahrzeugmaße ergeben sich aus dem Mietvertrag. Fahrzeuge, die größer sind als angegeben, dürfen nicht eingestellt werden.
  3. Der Vermieter darf dem Mieter aus wichtigem Grund, etwa für Instandhaltungsarbeiten oder aus Brandschutzgründen, einen gleichwertigen anderen Platz auf dem Gelände zuweisen. Er kündigt dies mit angemessener Frist an, soweit möglich.
  4. Es handelt sich um einen Mietvertrag über eine Fläche bzw. einen Container. Eine Verwahrung, Bewachung oder Obhut der eingestellten Fahrzeuge und Gegenstände schuldet der Vermieter nicht. Zugangskontrolle und Videoüberwachung dienen der allgemeinen Sicherheit des Geländes und begründen keine Obhutspflicht.

§ 4 Mietzeit und Kündigung

Monatsmiete

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch einen Monat.
  2. Beide Parteien können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Jahresmiete

  1. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von zwölf Monaten ab Mietbeginn. Eine ordentliche Kündigung während dieser Zeit ist ausgeschlossen.
  2. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Er kann danach von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Jahrespreis gilt bis zum Vertragsende weiter.

Für alle Verträge

  1. Die Kündigung bedarf der Textform, zum Beispiel per E-Mail an info@lagerpark-greven.de.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter
    • mit zwei Monatsmieten in Verzug ist,
    • Gefahrstoffe oder Gasflaschen entgegen §§ 7 und 8 einlagert und dies nach Aufforderung nicht sofort abstellt,
    • den Zugangscode an Unbefugte weitergibt oder
    • trotz Abmahnung wiederholt gegen diese Bedingungen verstößt.

§ 5 Miete, Zahlung, Kaution

  1. Die Höhe der Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Die Monatsmiete ist im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. Bei der Jahresmiete kann der Mieter zwischen jährlicher Vorauszahlung und monatlicher Zahlung wählen. Bei Mietbeginn im laufenden Monat wird die Miete für diesen Monat anteilig berechnet.
  3. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Der Mieter erteilt dafür ein Lastschriftmandat. Kosten für eine Rücklastschrift, die der Mieter zu vertreten hat, trägt der Mieter.
  4. Bei der Monatsmiete leistet der Mieter vor der ersten Nutzung eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete. Bei der Jahresmiete entfällt die Kaution. Die Kaution wird nicht verzinst. Der Vermieter zahlt sie nach Vertragsende und ordnungsgemäßer Rückgabe innerhalb von vier Wochen zurück, soweit keine Ansprüche gegen den Mieter bestehen.
  5. Der Vermieter kann die Miete mit einer Ankündigung von zwei Monaten zum Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen, frühestens zwölf Monate nach Mietbeginn oder der letzten Anpassung. Während einer festen Laufzeit nach § 4 Abs. 3 ist eine Anpassung ausgeschlossen. Der Mieter kann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen.

§ 6 Zugang zum Gelände

  1. Der Mieter hat täglich von 6 bis 22 Uhr Zugang zu seinem Container oder Stellplatz. Außerhalb dieser Zeiten ist der Zugang nur nach vorheriger Absprache möglich.
  2. Der Zugang erfolgt mit einem persönlichen Zugangscode. Der Mieter hält den Code geheim. Er darf ihn nur an Personen weitergeben, die in seinem Auftrag handeln. Für deren Verhalten auf dem Gelände haftet der Mieter wie für eigenes Verhalten.
  3. Tore sind nach jeder Ein- und Ausfahrt zu schließen. Auf dem Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Fahrgassen, Rettungswege und Tore sind jederzeit freizuhalten.
  4. Der Vermieter kann den Zugang vorübergehend einschränken, wenn dies für Wartung, Reparaturen oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Er kündigt planbare Einschränkungen rechtzeitig an.
  5. Der Container wird mit einem eigenen Schloss des Mieters gesichert. Der Vermieter darf einen Container oder ein Fahrzeug nur bei Gefahr im Verzug öffnen bzw. betreten, etwa bei Brand, Wasseraustritt oder einem begründeten Verdacht auf Gefahrstoffe, oder wenn ein Gericht oder eine Behörde dies anordnet. Er informiert den Mieter unverzüglich.

§ 7 Nutzung und verbotene Gegenstände

  1. Container dienen ausschließlich der Lagerung von Gegenständen. Stellplätze dienen ausschließlich dem Abstellen des im Vertrag genannten Fahrzeugs.
  2. Nicht erlaubt sind:
    • Wohnen oder Übernachten auf dem Gelände, auch im Fahrzeug,
    • gewerbliche Tätigkeiten auf dem Gelände, etwa Verkauf oder Werkstattbetrieb,
    • Reparaturen mit offener Flamme, Schweißen, Flexen oder Lackieren,
    • Ölwechsel und andere Arbeiten, bei denen Betriebsstoffe austreten können,
    • das Untervermieten oder Überlassen des Platzes an Dritte.
    Erlaubt sind kurze Arbeiten wie Be- und Entladen, Reinigen ohne Chemikalien oder Reifendruck prüfen.
  3. In Containern und in der Halle dürfen insbesondere nicht gelagert werden:
    • Kraftstoffe, Öle und Schmierstoffe außerhalb des Fahrzeugtanks,
    • Lacke, Lösungsmittel, Verdünnungen und Chemikalien,
    • Druckgasbehälter jeder Art (siehe § 8),
    • explosive Stoffe, Feuerwerk und Munition,
    • Waffen im Sinne des Waffengesetzes,
    • verderbliche Lebensmittel, lebende Tiere, Pflanzen und stark riechende Stoffe,
    • Gegenstände, deren Besitz verboten ist oder die aus Straftaten stammen.
  4. Bargeld, Schmuck, Wertpapiere und sonstige Wertgegenstände sollen nicht eingelagert werden.
  5. Im Zweifel fragt der Mieter vor der Einlagerung beim Vermieter nach, ob ein Gegenstand zulässig ist.

§ 8 Gasflaschen und Brandschutz

Wohnwagen in der Halle: Vor dem Einstellen müssen alle Gasflaschen aus dem Wohnwagen entfernt werden. Das gilt auch für leere Flaschen und für Kartuschen. Für die Lagerung der Flaschen steht im Außenbereich ein abschließbarer Gasflaschenkäfig zur Verfügung, soweit Plätze frei sind.

  1. Auf Außenstellplätzen dürfen Gasflaschen im Fahrzeug verbleiben, wenn die Ventile geschlossen sind und die Flaschen ordnungsgemäß im Gaskasten gesichert sind.
  2. Bei Fahrzeugen in der Halle ist die Bordbatterie abzuklemmen. Landstrom darf nur angeschlossen werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
  3. Rauchen und offenes Feuer sind in der Halle und in den Containern verboten.
  4. Der Vermieter darf die Einhaltung dieser Pflichten bei der Einfahrt und in Stichproben durch Sichtprüfung kontrollieren. Stellt er einen Verstoß fest, fordert er den Mieter zur sofortigen Beseitigung auf. Bei unmittelbarer Gefahr darf er die nötigen Maßnahmen selbst auf Kosten des Mieters veranlassen.

§ 9 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter stellt nur Fahrzeuge ein, die zugelassen oder mit gültigem Saisonkennzeichen oder Ruheversicherung versichert sind und in verkehrssicherem Zustand sind. Fahrzeuge, aus denen Betriebsstoffe austreten, dürfen nicht eingestellt werden.
  2. Der Mieter hält seinen Platz sauber und entfernt eigene Abfälle. Abfälle dürfen auf dem Gelände nicht entsorgt werden.
  3. Der Mieter teilt dem Vermieter Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung und des Fahrzeugkennzeichens unverzüglich mit.
  4. Schäden an Container, Platz oder Gelände sowie verdächtige Beobachtungen meldet der Mieter dem Vermieter unverzüglich.
  5. Bauliche Veränderungen, das Bohren in Container und das Aufstellen eigener Einrichtungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

§ 10 Versicherung

  1. Die eingestellten Fahrzeuge und eingelagerten Gegenstände sind über den Vermieter nicht versichert.
  2. Der Mieter ist dafür verantwortlich, sein Eigentum ausreichend gegen Diebstahl, Feuer, Sturm, Hagel, Wasser und Vandalismus zu versichern. Für Fahrzeuge empfiehlt sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Für eingelagerte Gegenstände sollte der Mieter prüfen, ob seine Hausratversicherung die Außenlagerung abdeckt.

§ 11 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut, insbesondere die Überlassung des Platzes und die Gewährung des Zugangs.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden durch Dritte, etwa durch Diebstahl oder Vandalismus, durch andere Mieter, durch höhere Gewalt oder durch Witterungseinflüsse auf Außenstellplätzen, soweit ihn kein eigenes Verschulden im Sinne von Absatz 1 oder 2 trifft.
  4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

§ 12 Haftung des Mieters

  1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Beauftragten oder sein Fahrzeug am Gelände, an Einrichtungen des Vermieters oder an Fahrzeugen und Gegenständen anderer Mieter schuldhaft verursachen.
  2. Verstößt der Mieter gegen §§ 7 oder 8, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Das gilt auch für Kosten einer Entsorgung oder Bodensanierung.

§ 13 Zahlungsverzug und Vermieterpfandrecht

  1. Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, kann der Vermieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Für die zweite und jede weitere Mahnung berechnet er pauschal 5,00 Euro, es sei denn, der Mieter weist einen geringeren Schaden nach.
  2. Ist der Mieter mit mindestens einer Monatsmiete länger als 14 Tage in Verzug, darf der Vermieter den Zugangscode nach vorheriger Ankündigung in Textform sperren, bis die Rückstände ausgeglichen sind. Die Pflicht zur Mietzahlung bleibt bestehen.
  3. Dem Vermieter steht für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein gesetzliches Vermieterpfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters zu (§ 562 BGB). Ausgenommen sind unpfändbare Sachen. Die Verwertung erfolgt nur nach den gesetzlichen Vorschriften und nach vorheriger Androhung in Textform mit einer Frist von mindestens einem Monat.

§ 14 Rückgabe

  1. Bei Vertragsende gibt der Mieter den Platz bzw. den Container geräumt, besenrein und frei von eigenen Schlössern zurück. Der Zugangscode erlischt mit Vertragsende.
  2. Räumt der Mieter nicht rechtzeitig, schuldet er für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete (§ 546a BGB). Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
  3. Zurückgelassene Gegenstände darf der Vermieter nach erfolgloser Aufforderung in Textform mit angemessener Frist auf Kosten des Mieters entfernen und einlagern lassen. Eine Verwertung erfolgt nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet die Daten des Mieters zur Durchführung des Vertrags. Einzelheiten, auch zum Zugangssystem und zur Videoüberwachung, enthält die Datenschutzerklärung.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Steinfurt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  4. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbrauchern, die den Mietvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abschließen (zum Beispiel per E-Mail und elektronischer Unterschrift), steht ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Primaflor GmbH, Lagerpark Greven, Industriestraße 53, 48268 Greven-Reckenfeld, Telefon 02572 1500501, E-Mail info@lagerpark-greven.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Mietzeit während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Primaflor GmbH, Lagerpark Greven, Industriestraße 53, 48268 Greven-Reckenfeld, E-Mail info@lagerpark-greven.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ____________________

Abgeschlossen am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.